In Hamburg ist es ein bekanntes Phänomen: Nach Schulschluss dürfen viele Schulhöfe für die Kinder und Jugendlichen aus der Umgebung geöffnet werden. Das klingt nach einer großartigen Möglichkeit, sich auszutoben und frische Luft zu schnappen. Die Bildungsbehörde hat sogar eine Übersicht erstellt, die die 326 Schulhöfe auflistet, die außerhalb der Unterrichtszeiten zugänglich sind. Wenn man sich die Zahlen anschaut, wird schnell klar, dass nicht alle Schultypen gleich gut vertreten sind. Bei den Grundschulen sind es gerade mal 58%, während Gymnasien und Stadtteilschulen mit 72% und 82% deutlich mehr Spiel- und Sportflächen bieten. Bis 20 Uhr kann man sich dort tummeln, solange kein Unterricht oder keine Ganztagsbetreuung stattfindet.

Die Grundlage für diese Nutzung ist eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2017 zwischen der Bildungsbehörde und den Bezirksämtern. Diese Vereinbarung ermöglicht es, geeignete Schulhofflächen als öffentliche Spielplätze freizugeben, wenn Bedarf besteht und die Schulen zustimmen. Aber, und das ist wichtig, die Sicherheitsaspekte müssen immer an erster Stelle stehen. Schließlich will niemand, dass die Schulhöfe zum Schauplatz von Vandalismus oder anderen unschönen Vorfällen werden. Beschwerden von Anwohnern über Lärm, Alkohol- oder Drogenkonsum sowie Prostitution haben einige Schulen dazu veranlasst, sich gegen eine Öffnung zu entscheiden. Das ist ein heikles Thema, denn auf der einen Seite steht der Wunsch nach mehr Freizeitangeboten für die Jugend, auf der anderen Seite die berechtigten Sorgen der Nachbarn.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Ein kürzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München hat die Debatte um die Nutzung von Schulgeländen weiter angeheizt. Ein Anwohner hatte wegen Lärmbelästigung durch das Schulgelände geklagt, aber vor Gericht nicht das gewünschte Gehör gefunden. Das Gericht stellte klar, dass Geräuschimmissionen durch spielende Kinder als sozialadäquat und zumutbar gelten. Das ist ein interessanter Punkt – die Geräusche von Kindern, die sich austoben, sind also im rechtlichen Sinne nicht per se störend. Das Urteil bestätigt, dass Schulgelände auch für Freizeitaktivitäten und Außerschulisches genutzt werden dürfen, solange alles im Rahmen bleibt und Lärmminderungsmaßnahmen respektiert werden.

Die Schulen stehen unter Druck, denn die Kosten für Vandalismus sind nicht zu vernachlässigen. Im Jahr 2024 belaufen sie sich auf etwa 2,45 Millionen Euro und im Jahr darauf sogar auf rund 2,65 Millionen Euro. Die Schulen selbst müssen diese Kosten nicht tragen; Reparaturen werden von städtischen Bildungsbauunternehmen übernommen. Dennoch ist es ein ständiger Balanceakt, zwischen der Öffnung der Schulhöfe für die Öffentlichkeit und dem Schutz der Einrichtungen sowie der Anwohner. Präventive Maßnahmen, gemeinsam mit der Polizei und sozialen Arbeitenden, sind unerlässlich. So gibt es beispielsweise Angebote für legales Graffiti-Sprayen, die den Jugendlichen eine kreative Ausdrucksform bieten, ohne die Wände der Schulen zu ruinieren.

Ein Blick auf die Nachbarschaft

Die Nachbarn haben es nicht immer leicht. Wenn das Schulgelände zum Spielplatz umfunktioniert wird, können sie sich gegen den Lärm nur schwer wehren. Ein Blick in die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass der Lärm von öffentlichen Einrichtungen nach einem öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch beurteilt wird. Das bedeutet, dass die Geräusche von spielenden Kindern grundsätzlich zumutbar sind und eine Toleranzgrenze für Anwohner gilt. Das Urteil aus München hat klargemacht, dass die Nutzung der Schulgelände im Rahmen der gesetzlichen Privilegierung durchaus legitim ist. Dennoch bleibt die Frage, wie viel Lärm eine Nachbarschaft ertragen kann, ohne dass es zu Konflikten kommt.

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Die Nutzung von Schulhöfen in Hamburg ist also ein spannendes Thema, das viele Facetten hat. Auf der einen Seite stehen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nach Raum zum Spielen und Sporteln, auf der anderen Seite die Sorgen der Anwohner um Ruhe und Sicherheit. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird, besonders wenn man bedenkt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gesellschaftlichen Ansprüche ständig im Wandel sind. Das Thema ist also alles andere als abgeschlossen und könnte einen bedeutenden Einfluss auf das Zusammenleben in den Stadtteilen haben.