Hamburg öffnet 326 Schulhöfe für Kinder – aber nicht ohne Probleme!
In Hamburg geht es richtig rund – nicht nur in den Klassenzimmern, sondern auch auf den Schulhöfen! Viele der Schulhöfe sind nach Schulschluss für die jüngeren Generationen aus der Nachbarschaft geöffnet. Die Bildungsbehörde hat eine Veranstaltung ins Leben gerufen, die zeigt, dass das Verweilen und Spielen auf diesen Flächen nicht nur erlaubt, sondern auch gewünscht ist. Laut hamburg.de stehen mehr als die Hälfte der 326 Schulhöfe nach Schulschluss für die Kinder bereit. Besonders beliebt sind die Stadtteilschulen mit einer Offenheit von 82%, während die Grundschulen eher zurückhaltend sind und nur 58% zur Verfügung stellen.
Die Schulhöfe bieten Raum für Spiel, Sport und Bewegung und sind bis 20 Uhr zugänglich, solange kein Unterricht oder keine Ganztagsbetreuung stattfindet. Diese Regelung geht auf eine Rahmenvereinbarung von 2017 zurück, die zwischen der Bildungsbehörde und den Bezirksämtern getroffen wurde. Die Behörden sind bestrebt, geeignete Schulhofflächen als öffentliche Kinderspielplätze freizugeben, wenn Bedarf besteht und die Schulen zustimmen. Dabei müssen Sicherheit und Rückverfügbarkeit der Flächen für schulische Zwecke gewährleistet sein.
Herausforderungen der Öffnung
Doch nicht alles läuft glatt! Viele Schulen entscheiden sich gegen eine Öffnung der Schulhöfe. Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigung, Alkohol- oder Drogenkonsum sowie Vandalismus sind häufige Gründe. Letzteres kostet die Schulen jährlich eine Stange Geld, was 2025 bei etwa 2,65 Millionen Euro liegen wird, während es 2024 noch 2,45 Millionen Euro waren. Die Kosten für Schäden durch Vandalismus übernehmen städtische Bildungsbauunternehmen, sodass die Schulen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, wie lehrer-online.de berichtet.
Zusätzlich sind rechtliche Aspekte eine Herausforderung: Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts München hat festgelegt, dass Geräusc immissionen, die durch das Spiel von Kindern entstehen, als sozialadäquat und zumutbar gelten. Anwohner können also schwer gegen Lärm vom Schulgelände vorgehen. Ein Verfahren, das 2018 eingereicht wurde, kam zu dem Schluss, dass Lärm von öffentlichen Einrichtungen nach den geltenden Gesetzen privilegiert ist. Geräusche von Kindern sind somit fest im rechtlichen Rahmen verankert und fördern die Nutzung der Schulgelände, die über den regulären Schulbetrieb hinausgeht.
Maßnahmen zur Sicherstellung des Friedens
Um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, ergreifen die Schulen präventive Maßnahmen zusammen mit der Polizei und Sozialarbeitenden. Ein tolles Beispiel ist das Angebot für legales Graffiti-Sprayen, das nicht nur kreative Talente fördert, sondern auch dazu beiträgt, Vandalismus zu reduzieren. Gleichzeitig müssen alle Beteiligten ein gutes Händchen haben, um den nötigen Frieden zwischen den spielenden Kindern und den Anwohnern zu wahren.
Die Bildungsbehörde und die Schulen stehen also vor der spannenden Aufgabe, einerseits Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu bieten und andererseits die Sorgen der Anwohner ernst zu nehmen. Dieser Balanceakt ist nicht immer einfach, aber notwendig, um das Miteinander in der Stadt zu stärken.
