Kampf um Inklusion: Lauras Stimme gegen Kürzungen in der Schulbegleitung
In Bergedorf, wo die Wiesen blühen und die Kinder mit fröhlichem Geschrei durch die Straßen tollen, sind die Sorgen von Sandra Brunner und ihrer Tochter Laura besonders greifbar. Laura ist 10 Jahre alt und hat das Williams-Beuren-Syndrom. Für sie ist die Schule nicht nur ein Ort des Lernens, sondern ein Platz, an dem sie Unterstützung braucht. Eine Schulbegleitung, die sie im Unterricht, in Pausen und sogar beim Essen unterstützt, ist für Laura unerlässlich. Doch die geplanten Kürzungen der Schulbehörde ab dem Schuljahr 2026/27 werfen einen Schatten auf diese Unterstützung.
Brunner, die als Mutter alles für das Wohlergehen ihrer Tochter tut, äußert sich besorgt über die Veränderungen. „Ich habe Angst, meine Tochter in die Schule zu schicken“, sagt sie. Die Schulbehörde plant, die Zahl der bewilligten Schulbegleitungen zu reduzieren und setzt stattdessen auf weniger pädagogisches Personal und mehr FSJ-Kräfte. Die Änderungen könnten dazu führen, dass Lauras Unterstützung nicht mehr gewährleistet ist. An der Förderschule Weidemoor, die Laura besucht, wurden von 1200 beantragten Stunden nur 400 genehmigt. Da fragt man sich: Wie soll so Inklusion funktionieren?
Die Auswirkungen der Kürzungen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schlägt Alarm und warnt vor den negativen Folgen dieser Kürzungen für die Inklusion. An der Raphael-Schule in Nienstedten wird sogar die Schulbegleitung in der Sommerferienbetreuung um 60 Prozent gekürzt. Das ist wie ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Kinder und deren Eltern. In Hamburg gibt es insgesamt 15.606 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein erheblicher Teil von ihnen könnte durch diese Einschnitte gefährdet sein.
Brunner und viele andere Eltern sind alarmiert und planen, gegen diese Kürzungen zu protestieren. „Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie die Unterstützung für unsere Kinder abgebaut wird“, zeigt sich Brunner kämpferisch. Sie fragt sich, wie die Schulbehörde von einem zentralen Anliegen wie der Inklusion sprechen kann, während sie gleichzeitig die Ressourcen, die dafür nötig sind, streicht. Es ist ein Spagat, der viele Fragen aufwirft.
Inklusive Bildung als Menschenrecht
Die Situation in Hamburg ist Teil eines größeren Problems, das sich durch ganz Deutschland zieht. Inklusive Bildung ist nicht nur ein Schlagwort, sondern ein menschenrechtlicher Anspruch. Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert, die ein inklusives Bildungssystem fordert. Doch über 15 Jahre später besuchen im Schuljahr 2023/24 immer noch 55,9% der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderschulen. Diese Exklusionsquote stagniert sogar, in einigen Bundesländern ist sie gestiegen.
Die Monitoringstelle zur UN-BRK kritisiert die Aufrechterhaltung separierender Strukturen. Der Zugang zur sonderpädagogischen Förderung ist oft an diagnostische Etikettierung gebunden, was bedeutet, dass viele Kinder, die Unterstützung benötigen, diese nicht erhalten. Eltern haben zwar ein Wahlrecht zwischen inklusiver und Förderbeschulung, aber oft fehlen sinnvolle inklusive Optionen. Die fortbestehende Segregation wirft Fragen nach der gleichwertigen Teilhabe im Bildungssystem auf und stellt die gesamtgesellschaftliche Verantwortung in den Fokus.
In der aktuellen Debatte um die Schulbegleitungen in Hamburg zeigt sich ein dringender Handlungsbedarf. Ein inklusives Schulsystem könnte nicht nur die soziale Teilhabe stärken, sondern auch die Belastung der Familien verringern. Es ist höchste Zeit, dass wir die Weichen für eine inklusive Zukunft stellen – für Laura und all die anderen Kinder, die auf Unterstützung angewiesen sind.
