Im Bezirk Hamburg-Nord gibt es neue Regeln für die Wassersportbegeisterten. Ab sofort wird das wilde Lagern von Kanus, Kajaks und Stand-up-Paddelboards im Uferbereich von Kanälen und Teichen verboten. Wer seine geliebten Wassergefährte also noch in den Grünanlagen an den vier betroffenen Gewässern – Barmbeker Stichkanal, Eppendorfer Mühlenteich, Goldbekkanal und Kuhmühlenteich – stehen hat, der sollte sich sputen. Bis Ende Juni haben die Besitzer Zeit, ihre Boote und Boards zu entfernen. Danach wird das Bezirksamt aktiv und räumt auf, wobei die Wassersportgeräte je nach Zustand entweder entsorgt oder eingelagert werden. Und das kann ganz schön ins Geld gehen, denn für die Rückgabe nach der Frist wird eine Gebühr fällig! Damit will die Stadt nicht nur das Stadtbild aufhübschen, sondern auch die Natur und die Tierwelt um die Gewässer herum schützen. Schließlich gab es in den letzten Jahren immer wieder Probleme mit wild abgestellten Geräten, die die Uferbereiche belastet haben.
Hinweisschilder werden an den betroffenen Gewässern aufgestellt, um auf das Verbot hinzuweisen. Es ist schon faszinierend, wie schnell sich die Stadt mit neuen Maßnahmen anpasst, um das Zusammenleben von Mensch und Natur zu verbessern. Sechs weitere Hamburger Bezirke haben zwar bisher kein ähnliches Verbot erlassen, doch wer weiß, ob das nicht auch bald auf sie zukommen könnte? Vielleicht werden bald auch andere Bezirke nachziehen, denn die Herausforderungen sind ähnlich.
Ein Blick zurück: Gewässerpflege in Hamburg
Ein bisschen Kontext gefällig? Im September 2015 wurde die „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ von der Umweltbehörde neu aufgelegt. Diese Richtlinie bietet die nötigen Grundlagen und Vorgaben für die Gewässerunterhaltung in Hamburg. Und das ist kein leichtes Unterfangen! Hierbei wurden verschiedene Interessen berücksichtigt, was nicht immer einfach ist. Die Beteiligten – von der Behörde für Umwelt und Energie über Bezirksämter bis zu Naturschutzverbänden – haben sich zusammengesetzt, um eine Lösung zu finden, die auch die Gewässer selbst in den Fokus nimmt.
Die neuen Regelungen sind also Teil eines größeren Plans für die Gewässerpflege, die alle Gewässer betrifft, die nach Wasserrecht unterhalten werden müssen. Allerdings sollte man wissen, dass die Elbe sowie die Hafenbecken und -kanäle im Hamburger Hafen nicht unter diese Richtlinie fallen. Es bleibt spannend, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird und ob wir vielleicht bald mehr solcher Maßnahmen in anderen Bezirken erleben dürfen.