Polizist freigesprochen: Ein Fußtritt zwischen Gesetz und Nothilfe
In einem bemerkenswerten Rechtsfall hat das Landgericht Hamburg kürzlich entschieden, einen Polizisten freizusprechen, der vor drei Jahren in St. Georg in einen Vorfall verwickelt war, der die Gemüter erregte. Der Beamte war angeklagt worden, einen betrunkenen Mann auf einer Polizeiwache getreten zu haben. Die Vorwürfe stammten von einem Vorfall, der am 28. März 2023 seinen Lauf nahm, als der Mann, zuvor wegen Belästigung von Passanten in Gewahrsam genommen, einer jungen Polizistin gegen das Knie trat.
Der 54-jährige Polizist reagierte auf diese Provokation mit einem Fußtritt gegen den Oberschenkel des Betrunkenen. Während des dreijährigen Strafverfahrens argumentierte die Verteidigung, dass der Beamte in einer Nothilfesituation handelte, um seine Kollegin zu schützen. Interessanterweise sprach die Staatsanwaltschaft ebenfalls für den Freispruch des Beamten, was zeigt, dass selbst die Anklage die Umstände als komplex und nicht eindeutig betrachtete.
Die Hintergründe des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich am Hansaplatz in St. Georg, einem sozialen Brennpunkt, wo häufig Konflikte zwischen Polizei und Bürgern auftreten. Der 26-jährige Mann, der in Gewahrsam genommen wurde, war bereits vorbestraft wegen Körperverletzung, Widerstand, Diebstahl, Schwarzfahren und Beleidigung. Auf der Polizeiwache wartete er auf einer Bank, als das Geschehen seinen unrühmlichen Höhepunkt erreichte. Nach dem Vorfall wurde er wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Das Landgericht konnte nicht ausschließen, dass der Polizist tatsächlich in Nothilfe für seine Kollegin handelte. Schließlich war der Beamte nach 15 Jahren Dienst in St. Georg in ein anderes Polizeikommissariat gewechselt, was vielleicht auch eine Art von Neuanfang für ihn darstellt. Und was das Urteil angeht, so wurde er zuvor vom Amtsgericht St. Georg wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt – ein nicht gerade kleiner Betrag.
Ein Blick auf die Forschung zu Polizeigewalt
Im Kontext solcher Vorfälle ist es spannend, einen Blick auf das Forschungsprojekt KviAPol zu werfen, das die Anwendung von Gewalt durch die Polizei in Deutschland untersucht. Gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und aktiv von 2018 bis 2023, hat das Projekt umfassende Ergebnisse hervorgebracht, die in verschiedenen Fachpublikationen, einschließlich des Buches „Gewalt im Amt“ (2023), veröffentlicht wurden. Darin wird übermäßige Gewaltanwendung durch Polizist*innen und deren strafrechtliche Aufarbeitung thematisiert.
Eine Betroffenenbefragung mit über 3.300 Teilnehmenden sowie mehr als 60 qualitative Interviews liefern wertvolle Einblicke in diese komplexen Interaktionsgeschehen zwischen Polizei und Bürgern. Die Ergebnisse sind im Open Access verfügbar und kostenlos online zugänglich – ein kleiner Lichtblick in einer oft schwierigen Debatte über die Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft.
In einem Land, in dem solche Vorfälle immer wieder Schlagzeilen machen, bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um Polizeigewalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden. Der Freispruch des Polizisten in Hamburg zeigt, dass die Rechtslage oft alles andere als klar ist.
