Kita in Eggstätt: Gemeinderat lehnt dringend benötigte Möbel ab!
In Eggstätt brodelt es derzeit im Gemeinderat, denn es geht um die dringend benötigte Möblierung des Katholischen Kindergartens St. Georg. Die alte Einrichtung hat sich in den vergangenen 20 Jahren stark abgenutzt, und die Lage spitzt sich zu. Der Antrag auf einen Zuschuss von 13.000 Euro für neue Möbel, die Tische, Stühle und ein Kuschelnest beinhalten sollten, wurde kürzlich mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Dieses Ergebnis sorgt für Unmut unter den Betroffenen und wirft Fragen zur zukünftigen Unterstützung von Kindertageseinrichtungen auf. Rosenheim24 berichtet von der hitzigen Debatte, die dem Antrag vorausging.
Geschäftsleiter Johannes Halser brachte den Antrag in den Sitzungssaal und wies auf die teils gravierenden Verschleißerscheinungen der Möbel hin. „Normalerweise sollte man im Vorfeld nachfragen, aber die Situation ist nun mal drängend“, machte er klar. Bürgermeister Christoph Kraus zeigte sich zwar grundsätzlich offen für Unterstützung, lehnte jedoch die Höhe des beantragten Zuschusses ab. Einige Gemeinderatsmitglieder beriefen sich auf eine bestehende Defizitvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem KiTa-Verbund, was schließlich zu einer Abstimmung führte.
Zwiespältige Meinungen im Gemeinderat
Die Gemüter im Gemeinderat sind hinsichtlich der Höhe der Unterstützung geteilt. Der Vorschlag, den Kindergarten mit einem Zuschuss von 50 Prozent zu fördern, fand keine Mehrheit – stark abgestimmt wurde mit 10 zu 4 Stimmen gegen das Vorhaben. Diese Entscheidung wirft Schatten auf die zukünftige finanzielle Planung von Kindertageseinrichtungen in Eggstätt.
Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass die Situation nicht einzigartig ist. Ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hat klargestellt, dass Gemeinden nicht verpflichtet sind, Defizitverträge mit kirchlichen oder freigemeinnützigen Trägern abzuschließen. Diese Regelung könnte auch für Eggstätt von Belang sein, da sie im Kontext der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen steht. Nach Bayerischer Verfassungsgerichtshof entstehen hierdurch durchaus Ungleichheiten zwischen kommunalen und freigemeinnützigen Trägern.
Die Betriebskostenförderung erfolgt durch den Freistaat, die Gemeinden und die Eltern. Dabei sieht das Gesetz keine Vollkostenfinanzierung vor – das heißt, die Kommunen tragen oft einen höheren Anteil an den Kosten als der Staat. Dies stellt viele Kommunen, so auch Eggstätt, vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen.
Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass der Katholische Kindergarten St. Georg dringend neue Möbel benötigt. Die nächsten Schritte der Gemeinde und des Gemeinderates werden entscheidend sein, um ein Fünkchen Hoffnung für die künftige Ausstattung der Einrichtung zu schaffen.
