Am Sonntagabend, dem 26. April, gegen 21:18 Uhr, ereignete sich ein tragischer Personenunfall am S-Bahnhof Hammerbrook. Ein 41-jähriger Mann geriet in den Gleisbereich und wurde von einer S-Bahn der Linie S3 erfasst. Laut ersten Berichten schwebte der Mann bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus nicht in Lebensgefahr, jedoch war der Vorfall von schwerem Unheil geprägt. Um 21:23 Uhr wurde die Bundespolizei alarmiert, und es folgte ein umfangreicher Einsatz von Bundespolizei, Landespolizei Hamburg und Feuerwehr Hamburg, unterstützt durch einen Bundespolizei-Hubschrauber.
Die S-Bahn, in der sich etwa 400 Fahrgäste befanden, wurde unmittelbar nach dem Vorfall evakuiert. Der Lokführer hatte eine Schnellbremsung eingeleitet, um Schlimmeres zu verhindern. Zwei Bahnreisende benötigten Betreuung durch den Rettungsdienst, und auch der Triebfahrzeugführer wurde von der Feuerwehr betreut. Der 41-Jährige, der im Gleisbereich aufgefunden wurde, konnte von den Einsatzkräften geborgen werden. Unklar bleibt, warum er sich dort aufhielt. Videoaufnahmen zeigen zudem eine weitere Person im Gleisbereich, die nach dem Vorfall über den Bahnsteig flüchtete. Diese fliehende Person konnte trotz intensiver Suche nicht ermittelt werden.
Ermittlungen im Gange
Der Einsatz an der Unfallstelle wurde um 23:06 Uhr an den Notfallmanager der S-Bahn übergeben. In der Folge wurde ein Strafverfahren gegen den 41-Jährigen wegen „Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“ eingeleitet. Der genaue Ablauf des Geschehens ist nun Gegenstand der Ermittlungen des Ermittlungsdienstes der Bundespolizeiinspektion Hamburg. Die umfassenden Untersuchungen sollen klären, welche Umstände zu diesem bedauerlichen Vorfall führten.
In Deutschland sind solche Unfälle meldepflichtig und fallen unter die Kategorie der gefährlichen Ereignisse im Eisenbahnbetrieb. Dazu zählen nicht nur Kollisionen und Entgleisungen, sondern auch Personenunfälle, wie wir sie in Hammerbrook erlebt haben. Die Meldepflicht basiert auf der Allgemeinverfügung Pr.3230-32xua/002-0001#001, die darauf abzielt, die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierfür einen e-Service an, um solche gefährlichen Ereignisse zu melden, was die Relevanz der heutigen Geschehnisse unterstreicht.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Meldepflichten im Eisenbahnbetrieb, besuchen Sie die Webseite des Eisenbahn-Bundesamtes.