In einem lang erwarteten Urteil, das 43 Jahre auf sich warten ließ, wurde ein mutmaßlicher Mörder in Hamburg verurteilt. Anfang Mai sprach das Landgericht einen 62-jährigen Angeklagten schuldig, der sich der Tötung einer 41-jährigen Sexarbeiterin, die transsexuell war, strafbar gemacht hat. Die Tat geschah in der Nacht zum 11. Januar 1983 in einem Wohnwagen im Stadtteil Hammerbrook. Der Angeklagte, der damals 18 Jahre alt war, schoss dreimal mit einem Revolver auf das wehrlose Opfer, das am Tatort verblutete. Anschließend flüchtete er mit Wertgegenständen des Opfers, die später in der Nähe des S-Bahnhofs Hammerbrook und der Wohnung seiner Mutter gefunden wurden. Darüber hinaus fehlten 100 D-Mark aus dem Portemonnaie des Opfers. Laut stern.de wurden Projektilreste aus dem Revolver des Angeklagten als Beweis in den Prozess eingebracht.

Der Prozess wurde als Indizienprozess geführt, und der Angeklagte wurde am 28. Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von sieben Jahren gefordert, während die Verteidigung einen Freispruch plädierte. In seinem Schlusswort beteuerte der Angeklagte seine Unschuld und hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt. Damit wird der Fall nun zum Bundesgerichtshof weitergeleitet.

Der Angeklagte und die Ermittlungen

Der 61-jährige Angeklagte, der gehörlos ist, wurde im November 2022 verhaftet. Im Prozess waren zwei Gebärdendolmetscherinnen anwesend, um eine Kommunikation zu gewährleisten. Der Angeklagte hat in der Vergangenheit bereits im Zusammenhang mit einem anderen Mord unter Verdacht gestanden, wurde jedoch freigesprochen. Die Tat war gut 30 Jahre ungesühnt geblieben, bis neue kriminaltechnische Ermittlungen und die Auswertung einer DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe im Auto des Angeklagten im Jahr 2004 die Ermittlungsergebnisse vorantrieben. Im Jahr 2025 ließ eine Kriminalkommissarin den Fall schließlich erneut untersuchen, was zur Verhaftung des damaligen Verdächtigen führte. Tagesschau.de zitiert, dass die neue Analyse der bereits sichergestellten DNA-Spuren entscheidend für den Prozess war.

Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen, vor denen die Ermittler über Jahrzehnte standen, und die weitreichenden Fragen zu Gerechtigkeit und Opferrechten im Kontext von Gewalt gegen transidente Menschen. Während der Angeklagte nun um seine Freiheit kämpft, bleibt die Erinnerung an das Opfer und die Umstände der Tat lebendig. In Hamburg wird nun darauf gewartet, wie der Bundesgerichtshof mit dem Fall umgehen wird und welche Lehren aus dieser Tragödie gezogen werden können.