Heute ist der 16.06.2026 und in der Sternschanze brodelt es – nicht nur wegen der Hitze, sondern vor allem wegen eines Schreibens, das die Hamburger Gastronomen zum Kochen bringt. Das Bezirksamt Altona hat ihnen kurzerhand die Möglichkeit genommen, ihre „Sondernutzungsflächen“ im Außenbereich während der WM zu beschallen. Kein Fernseher, kein Beamer, keine Musikboxen – einfach alles verboten! Die Stimmung könnte nicht angespannter sein, als ein Gastronom aus der Sternschanze erzählt, dass man bei Großereignissen immer toleriert hat, draußen ein bisschen Stimmung zu machen. Und jetzt? Jetzt kommt das Bezirksamt und verteilt ein Schreiben, das die Freude im Keim erstickt – und das, nachdem die WM bereits begonnen hat. Ein echter Stimmungskiller!

Die Entscheidung hat für mächtig Unmut gesorgt. Die Gastronomen sind fassungslos. Sie müssen jährlich eine Genehmigung beantragen, um ihre Flächen nutzen zu dürfen, und plötzlich – zack! – gibt es neue Auflagen. Ein Gastronom kritisiert, dass die Behörde es versäumt hat, persönlich mit den Betroffenen zu sprechen. Stattdessen kommt ein Schreiben, das die Regelungen erklärte, die ja ohnehin bereits bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bekannt waren. „Da hätte man doch im Vorfeld mal reden können“, äußert er frustriert. Komisch, dass bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis noch alles in Ordnung war.

Die Hintergründe der Regelung

Das Bezirksamt Altona rechtfertigt sich damit, dass das Schreiben auf Wunsch von Gastronom:innen erstellt wurde, um „Handlungssicherheit“ zu geben. Ein bisschen ironisch, wenn man bedenkt, dass diese Handlungssicherheit jetzt zu einem massiven Rückschritt in der Außengastronomie führt. Schließlich erfreut sich die Außengastronomie ganzjährig großer Beliebtheit. Bei Sonnenschein sitzen die Leute gerne draußen, selbst im Herbst und Winter finden sich viele Besucher – es ist einfach eine schöne Art, das Leben zu genießen.

Die Regelungen zur Außengastronomie sind recht komplex. Je nach Bundesland und Kommune müssen Gastwirte verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geben vor, welche Lärmgrenzen in Wohngebieten gelten. Nachtruhe beginnt in der Regel ab 22 Uhr, und Ausnahmen gibt es nur in einigen Bundesländern. Das führt dazu, dass Gastwirte immer wieder im Spagat zwischen den gesetzlichen Vorgaben und dem Wunsch ihrer Gäste leben müssen.

Was bedeutet das für die Gastronomie?

Die Gastronomie in Hamburg und insbesondere in der Sternschanze steht also vor einer Herausforderung. Das Verbot der Beschallung könnte nicht nur die Stimmung während der WM drücken, sondern auch langfristige Auswirkungen auf die Außengastronomie haben. Schließlich müssen Gastwirte auch eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen beantragen, um draußen bewirten zu dürfen. Das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt hier, und es wird wahrscheinlich nicht einfacher, wenn man zusätzlich noch mit strengen Auflagen leben muss.

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In Hamburg ist die Liebe zur Außengastronomie ungebrochen und wird von vielen geschätzt. Aber wie lange kann man es sich leisten, die Gäste im Freien stumm zu lassen? Die Gastronomie ist nicht nur ein Ort, um Essen und Trinken zu genießen, sondern auch ein Ort des Austausches, der Freude und des Zusammenseins. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ganze entwickeln wird. Vielleicht gibt es ja doch noch Gespräche zwischen den Gastronomen und dem Bezirksamt, um eine Lösung zu finden. Bis dahin bleibt nur zu hoffen, dass die Stimmung nicht ganz in den Keller geht.