In Hamburg ist Bewegung in Sachen Stadtentwicklung angesagt, besonders im Bezirk Altona und in Wilhelmsburg. Das Plangebiet in Bahrenfeld, das eine Fläche von etwa 0,57 Hektar umfasst, liegt westlich der Kreuzung Holstenkamp und Von-Hutten-Straße sowie östlich des Lutherparks. Hier wurde ein Plan aufgestellt, der die Schaffung von Wohnraum zum Ziel hat – auf einer Fläche, die zuvor als Parkanlage ausgewiesen war. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen stellt in ihrem aktuellen Bericht fest, dass es erforderlich ist, planungsrechtliche Voraussetzungen für den Wohnungsbau zu schaffen, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. hamburg.de berichtet, dass das Landschaftsprogramm in diesem Zusammenhang auch neue Milieus wie „Etagenwohnen“ sowie wichtige Funktionen wie die „Landschaftsachse“ und den „Schutz des Landschaftsbildes“ definieren wird.
Ein Blick auf die Planänderungen zeigt, dass der Biotopentwicklungsraum 12 künftig als „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ in der Karte für Arten- und Biotopschutz hervorgehoben wird. Diese Änderungen im Landschaftsprogramm erfolgen parallel zur Anpassung des Flächennutzungsplans (F08/19) und stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Bahrenfeld 73. Um den Bürger:innen die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben, wurde die frühzeitige öffentliche Beteiligung bereits im Vorfeld zwischen dem 8. Juni 2020 und dem 8. Juli 2020 durchgeführt. Die nächste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist nun für den Zeitraum vom 19. November 2025 bis 19. Dezember 2025 vorgesehen, einschließlich einer Internetveröffentlichung und ergänzender öffentlicher Auslegung.
Wilhelmsburg: Ein Zentrum für Wohnungsbau
In Wilhelmsburg, einem anderen Brennpunkt der Hamburger Stadtentwicklung, gibt es ebenfalls große Pläne. Hier sollen auf einer Fläche von etwa 22,6 Hektar Wohnungsneubau und gemischte Nutzungen realisiert werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich nördlich und südlich der Neuenfelder Straße, zwischen der Bahntrasse und der Wilhelmsburger Reichsstraße. Auch hier wird ein Flächennutzungsplan geändert, um den zwingend notwendigen Wohnraum zu schaffen. bv-hh.de hebt hervor, dass auch entwidmete Bahnflächen nördlich der Thielenstraße in gewerbliche Bauflächen umgewandelt werden sollen.
Die geplanten Änderungen umfassen unter anderem die Umbenennung von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Wohnbauflächen“ sowie eine Neuordnung der Anliegerstraßen. Diese Verbesserungen sind notwendig, um die Verkehrsströme aufgrund der Umgestaltung der Wilhelmsburger Reichsstraße effizient zu bewältigen. Den Bürger:innen wurde ebenfalls die Möglichkeit gegeben, ihre Meinungen und Bedenken während der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 13. September bis 14. Oktober 2024 zu äußern, wobei keine Einwendungen eingegangen sind.
Ziele der Raumordnung: Vielfältige Ansätze
Was hilft alles nichts, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen? Der Flächennutzungsplan hat hier eine zentrale Rolle. Laut den Informationen von berlin.de sind die regionalplanerischen Festlegungen im Flächennutzungsplan auch für private und öffentliche Stellen bindend. Der Fokus liegt darauf, städtische Zentren zu fördern, Verkehrswege auszubauen und die Zugänglichkeit öffentlicher Flächen zu gewährleisten.
Eines der großen Ziele der Raumordnung ist es, die städtische Siedlungsstruktur nachhaltig zu stärken und gleichzeitig eine umweltschonende Entwicklung zu unterstützen. Dabei sind nicht nur neue Bauflächen gefragt, sondern auch innovative Nutzungskonzepte, die Doppelnutzungen auf öffentlichen Einrichtungen fördern.
So wird es spannend sein zu beobachten, welche Fortschritte bis zur nächsten öffentlichen Beteiligung gemacht werden und wie sich die Hamburger Stadtlandschaft unter diesen neuen Planungen entwickeln wird.