Schulbegleitung in Hamburg bleibt gesichert: Klarheit für Familien!
In einer aktuellen Bürgerschaftssitzung hat Bildungssenatorin Ksenija Bekeris klargestellt, dass der Abbau oder eine pauschale Kürzung von Schulbegleitungen in Hamburg nicht ansteht. „Inklusion an unseren Schulen steht nicht zur Debatte“, machte sie deutlich und unterstrich damit die Wichtigkeit, dass Lehrkräfte und multiprofessionelle Teams weiterhin inclusiven Unterricht gestalten. Wie hamburg.de berichtet, bleibt der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Kindes die maßgebliche Grundlage für die Schulbegleitung.
Viele Familien zeigen sich besorgt, weshalb Bekeris auf die Verunsicherung hinwies und Alarmismus in sozialen Medien kritisch anmerkte. Im kommenden Haushaltsplan sind insgesamt 44 Millionen Euro für Schulbegleitungen vorgesehen, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Ausgaben von 2014 darstellt, als nur 6,75 Millionen Euro bereitstanden. Im Jahr 2024 beläuft sich der Betrag bereits auf 32,6 Millionen Euro.
Transparenz und Individualität sichern
Ein wichtiger Aspekt der Schulbegleitung ist, dass der Bewilligungsprozess weiterentwickelt wird, um Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass die Unterstützung auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt wird. Nach Angaben der Behörde sind im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 4.011 Schulbegleitungen bewilligt worden, im Vergleich zu 1.574 im Jahr 2014/2015. Diesen Anstieg kann man jedoch nicht ausschließlich fachlich erklären, da die Bewilligungen teilweise weit gefasst worden sind.
Die Schulbegleitung in Hamburg ist nicht als allgemeine Zusatzressource gedacht, sondern wird als Teilhabeleistung verstanden. Entscheidungen über die Gewährung von Schulbegleitungen erfolgen weiterhin im Einzelfall. Schulen müssen den Unterstützungsbedarf beschreiben, und die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren arbeiten gemeinsam mit der Behörde daran, diesen Bedarf zu prüfen.
Das Ziel: Inklusion fördern
Die Schulbegleitung zielt darauf ab, die Inklusion im Schulalltag voranzubringen und die Selbstständigkeit sowie das Selbstvertrauen der Kinder zu fördern. Dabei stellen Schulbegleiter:innen sicher, dass Kinder und Jugendliche mit psychosozialen Herausforderungen sowie solche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen die notwendige Unterstützung erhalten. Die Schulbegleiter:innen arbeiten mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen, um die Motivation der Schüler:innen zu stärken, selbstständig zu lernen, wie inselhelfer.de hervorhebt.
Ein Modell, das in einigen Kommunen erprobt wird, ist das Pool-Modell, bei dem Schulbegleiter nicht mehr individuell, sondern gruppenbezogen zugeordnet werden. Dieses Vorgehen erleichtert es, auch bei kurzfristigen Ausfällen die Unterstützung aufrechtzuerhalten. Dennoch gibt es landesweit Diskussionen über die Reformen und deren potenzielle Auswirkungen auf individuelle Anspruchsleistungen, die von verschiedenen Fachverbänden skeptisch beäugt werden, wie das deutsche-schulportal.de berichtet. Hier wird darauf hingewiesen, dass eine geplante Bündelung von Leistungen möglicherweise zu Einsparungen führen könnte, aber auch kritisch hinterfragt wird, ob die individuelle Teilhabe darunter leidet.
Die Aufmerksamkeit der Medien ist auf die verschiedenen Herausforderungen in der Schulbegleitung gerichtet, insbesondere die unklare Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Sozial- und Jugendämtern, die häufig zu Verwirrung bei den Eltern führt. Es bleibt abzuwarten, ob Hamburgs Ansatz zur Förderung der Schulbegleitungen als Vorbild für andere Städte dienen kann und wie sich die Entwicklungen im Bereich der inklusiven Bildung weiter gestalten werden.
