In Hamburg hat sich die Lage bezüglich RSV-Infektionen bei Säuglingen deutlich verbessert. Seit der Einführung der Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab sind die RSV-Infektionen bei Säuglingen um mehr als 80 Prozent gesunken. Die Zahl der kleinen Patienten mit schweren Verläufen, die eine stationäre Behandlung benötigen, ist sogar um 75 Prozent zurückgegangen. Kinderärztin Charlotte Schulz berichtet von keinem einzigen stationären Fall in dieser und der letzten Saison. Dies ist ein erfreulicher Trend, der die Sorgen vieler Eltern lindert.

Die Immunisierung von Neugeborenen, die seit September 2024 von den Krankenkassen übernommen wird, zeigt vielversprechende Ergebnisse. Etwa 80 Prozent der Säuglinge unter einem Jahr sind mittlerweile gegen RSV immunisiert. Während die Wartezimmer in den Arztpraxen voll sind, benötigen die meisten Kinder jedoch keine stationäre Aufnahme. Dies steht in starkem Kontrast zu dem Winter 2021/2022, der besonders dramatisch war und in dem es einen akuten Bettenmangel für schwer erkrankte Kinder in Hamburger Kliniken gab. Die Meldepflicht für RSV-Infektionen, die seit Mitte 2023 besteht, hat dazu beigetragen, die Situation besser zu überwachen und zu steuern.

Die Nirsevimab-Immunisierung

Gute Verträglichkeit der Immunisierung wird durch bisherige Studien und Anwendungen bestätigt, dennoch zeigen einige Eltern Skepsis gegenüber der neuen Therapie. Um mehr Babys zu schützen, ist daher weitere Aufklärungsarbeit notwendig. Die Nirsevimab-Immunisierung für Neugeborene endet am 31. März 2025. Säuglinge, die zwischen dem 1. April und dem 30. September 2025 geboren werden, sollen vor der nächsten RSV-Saison ab Oktober 2025 ebenfalls eine Prophylaxe erhalten. Das Risiko einer RSV-Exposition im April 2025 kann durch geeignete Hygienemaßnahmen deutlich reduziert werden.

Die RKI-Überwachung zeigt bereits einen Rückgang der allgemeinen akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) in der 11. Kalenderwoche und auch die täglich gemeldeten Krankenhausaufnahmen aufgrund von RSV in Kinderkliniken sind rückläufig. Eltern von Neugeborenen und Risikokindern werden ab dem 1. April 2025 umfassend informiert und aufgeklärt.

Kosten und Vergütung der Immunisierung

Im ambulanten vertragsärztlichen Bereich gilt der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM). Die Gebührenordnungspositionen für Hausärzte und Kinderärzte umfassen Aufklärung und Beratung sowie die intramuskuläre Injektion von Nirsevimab. Ärztliche Leistungen, die im Rahmen der RSV-Prophylaxe erbracht werden, werden mit ca. 14 Euro vergütet. Bei alleiniger Aufklärung ohne Injektion erhalten die Ärzte ca. 4 Euro, und dies ist bis zum 15. September 2026 befristet.

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Für die Verabreichung von Nirsevimab wird zunächst ein Rezept ausgestellt, das in der Apotheke eingelöst werden kann. Das Medikament kostet ca. 450 Euro, jedoch zahlen GKV-Versicherte nichts, da keine Zuzahlung anfällt. Ab 2026 wird für die RSV-Prophylaxe im stationären Bereich ein nicht bewertetes Zusatzentgelt in den Fallpauschalenkatalog aufgenommen. Bis zur neuen Budgetvereinbarung bleibt der bisherige Betrag von 416,50 Euro für dieses Zusatzentgelt bestehen.

Mit der fortschreitenden Impfkampagne und der Einführung von Nirsevimab zeigt sich ein deutlich positiver Trend in der Bekämpfung der RSV-Infektionen. Eltern können beruhigt sein, dass die Gesundheit ihrer Neugeborenen besser geschützt wird, während gleichzeitig die medizinische Infrastruktur entlastet wird. Weitere Fortschritte in der Aufklärung und Information werden notwendig sein, um die Skepsis einiger Eltern abzubauen und so die Impfquote weiter zu erhöhen.

Für mehr Informationen über RSV-Impfungen und Prophylaxe können Sie die offizielle Seite des NDR, die DGPI, sowie das Bundesgesundheitsministerium besuchen.