Psychisch Kranke in U-Haft: Hamburgs Kapazitätskrise entfesselt Debatte!
In Hamburg wirbelt ein eklatanter Mangel an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen einige fundamentale Fragen auf. Derzeit sind insgesamt 18 psychisch kranke Angeklagte in Untersuchungshaft, obwohl sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen wahrscheinlich schuldunfähig sind. Dies ist nicht nur ein Missstand, sondern auch ein zentrales Thema, das die Lebensqualität und die Rechte der Betroffenen in den Fokus rückt. Laut NDR sind einige dieser Personen bereits seit über einem halben Jahr in dieser unpassenden Unterbringung gefangen.
Das Gesetz sieht vor, dass psychisch kranke Angeklagte in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht werden. Hier steht die Therapie im Vordergrund – ein Aspekt, der in der Untersuchungshaft gänzlich fehlt. Aktuell sind im Maßregelvollzug, der für die Unterbringung psychisch kranker Straftäter zuständig ist, 375 Plätze mit 425 Patienten belegt. Diese Überlastung bringt nicht nur Schwierigkeiten für die Patienten mit sich, sondern gefährdet auch die öffentliche Sicherheit.
Politische Reaktionen und Entwicklungen
Der CDU-Abgeordnete Richard Seelmaecker hat die Situation als „unhaltbar“ bezeichnet und fordert – wie viele andere auch – eine rasche Kapazitätserweiterung. Die Sozialbehörde hat auf diese Anfragen reagiert und plant, die klinischen Kapazitäten für die forensisch-psychiatrische Unterbringung auszubauen. Derzeit wird an der Erweiterung um 16 zusätzliche Plätze in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll gearbeitet.
Der Maßregelvollzug unterscheidet sich von herkömmlichen Haftstrafen. Während psychisch kranke Straftäter nach § 63 des Strafgesetzbuches (StGB) in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht werden, sind suchtkranke Personen gemäß § 64 StGB in speziellen Entziehungsanstalten untergebracht. In Deutschland gibt es 78 solcher Einrichtungen, und der Bedarf wächst. So stieg die Zahl der Patienten im Maßregelvollzug von 4.401 im Jahr 1970 auf über 13.000 im Jahr 2021, was die Herausforderung für das System deutlich macht.
Die Herausforderung der Rehabilitation
Die Ziele des Maßregelvollzugs sind klar umrissen: Die Therapie soll dazu dienen, die Betroffenen ohne Gefährdung der Gesellschaft wieder in den Alltag einzugliedern. Es gibt jedoch zahlreiche Hindernisse, die überwunden werden müssen, um dies zu erreichen. Über 25% der Patienten verbringen mehr als zehn Jahre in diesen Einrichtungen. Bei einem positiven Therapieverlauf sind jedoch schrittweise Lockerungen möglich und im besten Fall auch eine Entlassung zur Bewährung. Eine solche Entscheidung wird jedoch nur bei günstigen Prognosen durch Forensik-Expert:innen möglich.
Die Problematik ist auch beeinflusst von gesellschaftlichen Faktoren. Menschen mit Migrationshintergrund machen einen beachtlichen Teil der neuen Aufnahmen im Maßregelvollzug aus, und hier können Sprachbarrieren oder kulturelle Unterschiede die Therapie erschweren – nicht zuletzt auch die Nachsorge. Studies zeigen, dass gute Unterstützungssysteme die Rückfallprognose signifikant verbessern können.
Der Maßregelvollzug hat somit nicht nur eine rehabilitierende Funktion, sondern stellt auch eine eingehende Herausforderung an die Gesellschaft. Es bleibt zu hoffen, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlung und Unterbringung psychisch kranker Menschen in Hamburg rasch und zielgerichtet in die Tat umgesetzt werden.
