In Hamburg ist die Situation für psychisch kranke Menschen, die straffällig geworden sind, alarmierend. Trotz gesetzlicher Vorgaben, die eine Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern für psychisch kranke Angeklagte vorsehen, finden sich viele von ihnen in Untersuchungshaft wieder. Dies betrifft insbesondere jene, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen wahrscheinlich schuldunfähig sind. Laut einer Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU sind derzeit 18 psychisch kranke Menschen in Untersuchungshaft, teilweise bereits seit über einem halben Jahr. Der Maßregelvollzug, der für die Behandlung solcher Personen zuständig ist, ist überlastet: 375 Plätze sind mit 425 Patienten belegt, was die Situation für alle Beteiligten unhaltbar macht. CDU-Abgeordneter Richard Seelmaecker fordert daher eine rasche Kapazitätserweiterung.

Die Sozialbehörde hat zwar angekündigt, die klinischen Kapazitäten zur forensisch-psychiatrischen Unterbringung zu erweitern und prüft derzeit geeignete Flächen und Gebäude. Eine konkrete Maßnahme, die bereits in Umsetzung ist, betrifft die Erweiterung um 16 zusätzliche Plätze in der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll, doch ob dies ausreicht, bleibt fraglich.

Hintergrund des Maßregelvollzugs

Der psychiatrische Maßregelvollzug ist im deutschen Recht fest verankert und dient der Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Dabei werden psychisch kranke Straftäter nach § 63 StGB in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht, während suchtkranke Personen nach § 64 StGB in Entziehungsanstalten behandelt werden. Dies unterscheidet sich erheblich vom Strafvollzug, da die Unterbringung im Maßregelvollzug unbefristet ist, während die in der Entziehungsanstalt auf zwei Jahre begrenzt ist.

Der Maßregelvollzug unterliegt den Gesetzen der Bundesländer, die entweder ein Maßregelvollzugsgesetz oder ein Psychisch-Kranken-Gesetz haben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1985 gilt, wird durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 weiter gestärkt. Aktuell gibt es in Deutschland 78 Einrichtungen des Maßregelvollzugs, und die Zahl der untergebrachten Personen ist seit den 2000er Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2021 waren über 13.000 Patienten in diesen Einrichtungen untergebracht, wobei viele von ihnen an schweren psychischen Störungen leiden.

Herausforderungen und Perspektiven

Die Überbelegung der Kliniken ist ein wachsendes Problem, das sowohl die Behandlung als auch die Sicherheit der Patienten beeinträchtigt. Sicherheitsmaßnahmen in den Einrichtungen umfassen bauliche und technische Maßnahmen sowie gezielte Therapieangebote. Die Rückfallquote im Maßregelvollzug ist zudem niedriger als im Strafvollzug, was zeigt, dass eine Behandlung durchaus erfolgreich sein kann. Dennoch sind viele Patienten auf eine lange Unterbringungsdauer angewiesen, und über 25% müssen länger als zehn Jahre bleiben.

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Ein weiteres Problem ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die 2021 32% der Neueinweisungen im Maßregelvollzug ausmachten. Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können die Behandlung und Resozialisierung erschweren. Diese Problematik wird durch den unklaren Aufenthaltsstatus vieler Betroffener weiter verschärft, was die Organisation von Nachsorgemaßnahmen behindern kann.

Die Forderungen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung für psychisch kranke Menschen, insbesondere für solche mit Migrationshintergrund, werden immer lauter. Der Maßregelvollzug als geschlossene forensische Psychiatrie stellt eine wichtige Alternative zum Gefängnis dar, da er darauf abzielt, straffällige psychisch kranke Menschen, die das Unrecht ihrer Taten nicht erkennen konnten, zu rehabilitieren und sicher in die Gesellschaft reintegrieren.

Für viele Betroffene bleibt die Frage, wann sie aus dem Maßregelvollzug entlassen werden können. Entlassungsentscheidungen erfolgen nach Anhörung vor Gericht und basieren auf einer Einschätzung der Gefährlichkeit durch Therapeuten und Ärzte. Solche Verfahren sind essentiell, um einerseits die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten und andererseits den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden. Die Zukunft des Maßregelvollzugs in Hamburg und ganz Deutschland bleibt also spannend und herausfordernd.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie die Berichte auf NDR, Wikipedia sowie Spektrum besuchen.