Hamburg beschließt umstrittenes Gesetz zur Verfassungstreue im Dienst!
In der Hamburger Bürgerschaft wurde ein neues Gesetz zur Regelabfrage für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beschlossen. Die Abstimmung fand heute statt und das Gesetz erhielt 85 Ja-Stimmen sowie 25 Nein-Stimmen. Dies bedeutet für die Stadt eine deutliche Neuausrichtung in der Überprüfung der Verfassungstreue von Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst. Doch die Entscheidung ist nicht ohne Kontroversen geblieben. Besonders innerhalb der Grünen-Fraktion, die in der Stadtregierung zusammen mit der SPD agiert, gibt es Unstimmigkeiten. Einige Abgeordnete scheinen gegen das Vorhaben zu sein, während andere sich an die Fraktionsdisziplin halten.
Die Grünen Jugend und der Juso-Vorsitzende haben bereits in öffentlichen Statements ihr Missfallen geäußert und dessen Ablehnung gefordert. Auch unter den Abgeordneten selbst gibt es separate Strömungen, wie die Abwanderung von drei Grünen-Abgeordneten vor der Abstimmung zeigt. Daraufhin forderte die Linke-Fraktion eine namentliche Abstimmung, wobei der Linke-Abgeordnete Deniz Celik die Regelanfrage als autoritär und antidemokratisch kritisierte. Umgekehrt äußerte sich der SPD-Innenpolitiker Sören Schumacher, der das Gesetz verteidigte und vor möglichen Extremisten warnte.
Details des neuen Gesetzes
Das Gesetz erlaubt eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz, wenn berechtigte Bedenken gegenüber der Verfassungstreue einer Person bestehen. Hierbei wird betont, dass die Entscheidung über Personalangelegenheiten in den Händen der jeweiligen Dienststelle liegt. Die Informationen, die übermittelt werden, werden nach Abschluss der Abfrage vom Landesamt für Verfassungsschutz gelöscht. Es wurde klargestellt, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes zur Verfassungstreue verpflichtet sind, und eine Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Ordnung als Ausschlussgrund für eine Anstellung im Staatsdienst gilt. Diese Regelung könnte als die schärfste im ganzen Land angesehen werden.
Die Kritiker warnen, dass das Gesetz ein Klima der Repression schaffen könnte. Die Vereinigung demokratischer Jurist:innen hat bereits vor dem demokratiefeindlichen Potenzial des Gesetzes gewarnt. Auch viele Jugendorganisationen und die SchülerInnenkammer haben sich gegen die Neuerung ausgesprochen und sehen darin ein Misstrauen gegenüber der Jugend.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Entwicklungen
Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und zielen darauf ab, die Resilienz des öffentlichen Dienstes zu stärken. Auch in anderen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein, wird an ähnlichen Gesetzentwürfen gearbeitet, die die Überprüfung der Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten festschreiben. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hebt hervor, dass ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert wird.
In Rheinland-Pfalz beispielsweise sind Bewerber bereits dazu verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören. Ähnliche Überlegungen ziehen sich durch die politischen Diskussionen im gesamten Bundesgebiet, was zeigt, dass das Thema Verfassungstreue zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie die Zivilgesellschaft auf den neuen Gesetzentwurf in Hamburg reagieren wird. Der Widerstand ist bereits spürbar und könnte das geplante Vorhaben erheblich beeinflussen.
Für detaillierte Informationen über das Gesetz zur Regelabfrage können interessierte Leser:innen die Artikel von taz, hamburg.de und Süddeutsche durchstöbern. Wer informiert bleiben möchte, sollte die Diskussionen rund um dieses umstrittene Thema nicht aus den Augen verlieren:
