Verlobter überfällt Drogeriemarkt: Inszenierter Raub für 2083 Euro!
Ein maskierter Mann betrat am vergangenen Dienstag einen Drogeriemarkt in Groß Borstel und sorgte für Aufregung in der Nachbarschaft. Der Täter war nicht nur bewaffnet, sondern hatte auch etwas ganz anderes im Sinn, als man erwarten würde. Wie die MOPO berichtet, handelte es sich bei dem Überfall um eine sorgfältig geplante Inszenierung zwischen dem Täter A. und der Kassiererin H., die zudem verlobt sind. Kurz vor der Tat hatte H. ihre Kasse nicht geleert, was eine äußere Anspannung verriet.
Der Überfall war eine scheinbare Notlösung, die aus finanziellen Problemen heraus entstanden war. A. überfiel H. zum Schein und erbeutete letztendlich exakt 2083,66 Euro. Im Nachgang rief H. die Polizei und gab an, von einem unbekannten Täter überfallen worden zu sein – eine Kunst der Täuschung, die jedoch schnell aufkam. Als es vor Gericht zur Anklage kam, gestand A. und bedauerte, H. in diese verwegene Aktion hineingezogen zu haben.
Die rechtlichen Konsequenzen
Die Sache nahm ihren rechtlichen Lauf, wobei sich herausstellte, dass A. bereits zwei laufende Bewährungen hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Das Gericht ging jedoch noch weiter und verurteilte A. zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung. Dieser Schritt wurde damit begründet, dass die Justiz sich lächerlich mache, wenn sie einem Täter mit drei Bewährungen eine weitere Chance gibt. Ein klares Signal in der Rechtsprechung, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen wird.
Die juristischen Grundlagen dieser Tat liegen im § 246 StGB, wo die Unterschlagung definiert wird. Unterschlagung wird als rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache ohne Wegnahme beschrieben. Das bedeutet, dass A.s Handlung nicht nur kriminell war, sondern auch den Rahmen der Unterschlagung erfüllte, die typischerweise durch eine Zueignung geprägt ist, bei der ein zuvor rechtmäßig in den Besitz gelangtes Gut nicht zurückgegeben wird. Das Gericht entschied zudem, dass das erbeutete Geld zurückgegeben werden muss – ein weiterer Schritt in Richtung Gerechtigkeit, wie die Fachanwalt-Seite erläutert.
Lehren aus dem Fall
Natürlich gibt es bei solchen Vergehen auch eine breite rechtliche Palette und ein Wust an Definitionen. Unterschlagung, im Gegensatz zum Diebstahl, erfordert nicht necessarily das Brechen des Gewahrsams, weshalb sich A.s Handeln hieran anlehnt. Es gibt sogar Gesetze, die auf höhere Strafen abzielen, wenn dem Täter eine Sache anvertraut wurde. A. hätte also auch schwerere Konsequenzen fürchten müssen, da seine Verlobte zur Tatzeit in einer Vertrauensposition war.
Wie die HT-Strafrecht schreibt, kann Unterschlagung auch im täglichen Leben vorkommen, sei es durch nicht zurückgegebene Leihgaben oder Fundsachen. Die Lektion aus diesem Fall ist klar: Geldprobleme sollten niemals zu solch verfehlten Entscheidungen führen. Und für alle, die ähnlich tief in den finanziellen Abgrund blicken, bleibt nur zu hoffen, dass sie für die eigene Sicherheit nicht eine ebenso verwerfliche Entscheidung treffen wie unsere Protagonisten.
