Heute ist der 8.07.2026 und in Eppendorf, Hamburg, hat sich am Mittwochvormittag ein Unfall ereignet, der die Gemüter erregt. Um 11:23 Uhr kam es an der Kreuzung Curschmannstraße und Martinistraße zu einer Kollision zwischen einem Mietwagen und einem Linienbus. Der 42-jährige Busfahrer, der von Westen nach Osten unterwegs war, hatte sicher nicht mit dem heranrasenden Mietauto gerechnet.

Der 41-jährige Fahrer des Mietwagens bog nach rechts in die Martinistraße ab und übersah dabei den Bus. Der Aufprall war heftig, der Mietwagen wurde durch die Wucht des Zusammenstoßes gegen ein Fußgängergeländer gedrückt, und ein Verkehrsschild brach aus dem Boden – ein Bild des Schreckens, das sich dort bot. Schlimmer noch, eine 37-jährige Radfahrerin, die zur falschen Zeit am falschen Ort war, wurde durch die herumfliegenden Trümmer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Glücklicherweise gab es laut Polizei keine weiteren Verletzten.

Rechtsstreit um Mietwagen

Doch das ist nicht die einzige Geschichte, die wir zu Mietwagen hören. Ein anderer Vorfall, der in den letzten Jahren für Aufregung sorgte, dreht sich um einen Haftungsstreit nach einer Beschädigung eines Mietwagens. Ein Beklagter hatte vom 09. bis 12.12.2022 einen Fiat 500 gemietet. Bei der Rückgabe stellte sich heraus, dass das Fahrzeug auf der linken Seite Schäden aufwies. Der Beklagte behauptete, er sei auf der A61 in einer Kurve ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke gekracht – eine Geschichte, die die Klägerin nicht so recht glauben wollte.

Die Reparaturkosten wurden auf 5.930,98 EUR netto geschätzt. Am 13.07.2023 forderte die Klägerin eine Zahlung von 4.246,69 EUR, was 70 % der Reparaturkosten plus einer Schadenspauschale von 95 EUR entspricht. Doch der Beklagte reagierte nicht auf die Zahlungsaufforderungen – ein klassischer Fall von „Schaden anrichten und dann nicht zahlen wollen“! Ein Mahnbescheid folgte, und als der Beklagte Widerspruch einlegte, wurde das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben.

Gerichtsurteil und Folgen

Am 08.07.2024 kam es dann zur mündlichen Verhandlung, in der das Gericht feststellte, dass der Beklagte gegen seine Pflicht zur sorgfältigen Behandlung des Mietwagens verstoßen hatte. Das Versäumnisurteil, das am 08.07.2024 erlassen wurde, bleibt aufrechterhalten und der Beklagte ist zur Zahlung von 4.246,69 EUR verpflichtet. Ein Zinsanspruch ergibt sich aus dem Verzug des Beklagten, und auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 454,20 EUR steht der Klägerin zu. Komischerweise scheinen solche Streitigkeiten um Mietwagen nicht so selten zu sein – eine wahre Flut an rechtlichen Auseinandersetzungen, die oft aus unachtsamen Fahrverhalten resultieren.

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In der bunten Welt der Mietwagen ist also alles im Fluss, von Unfällen in Eppendorf bis hin zu den Gerichtssälen, wo um Schadensersatz gestritten wird. Ob die Radfahrerin in der einen Geschichte schnell wieder auf die Beine kommt oder der Beklagte in der anderen lernt, die Verantwortung für sein Handeln zu tragen – das bleibt abzuwarten. Die Straßen und Gerichte werden weiterhin Schauplätze unerwarteter Wendungen sein.