Die digitale Revolution im Gesundheitswesen nimmt Fahrt auf. Ab Frühjahr 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit verfügbar sein. Diese neue Form der Datenspeicherung und -verwaltung verspricht nicht nur eine verbesserte Patientenversorgung, sondern auch eine erweiterte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und öffentliche Interessen.

In Hamburg finden im Rahmen der „Eingeloggt!“-Woche zur digitalen Welt drei Vorträge statt, die sich mit der Nutzung der ePA-App beschäftigen. Hier werden Themen wie die Anmeldung in ePA-Apps von Krankenkassen, die Funktionen dieser Apps sowie das Anlegen von Vertretern behandelt. Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei, lediglich für den Vortrag in der Volkshochschule ist eine Anmeldung notwendig. Die Termine sind:

  • Donnerstag, 19.03.2026, 17:00 – 18:30 Uhr
    Ort: LOLA Kulturzentrum, Lohbrügger Landstraße 8, 21031 Hamburg
    Website: lola-hh.de
  • Mittwoch, 25.03.2026, 10:00 – 12:00 Uhr
    Ort: VHS-Haus Harburg, Alt-Rieckhoffstraße 62, 21073 Hamburg
    Anmeldung erforderlich bei der Volkshochschule (Kursnummer: Q12970SHS20)
    Telefon: (040) 4284 1 4284
    E-Mail: service@vhs-hamburg.de
    Website: Hamburger Volkshochschule
  • Freitag, 17.04.2026, 10:30 – 12:00 Uhr
    Ort: Nachbarschaftstreff Dulsberg, Elsässer Straße 15, 2049 Hamburg

Wichtige Informationen zur elektronischen Patientenakte

Die ePA ermöglicht es Patienten, Dokumente mit sensiblen Informationen hochzuladen, sofern sie dem nicht widersprechen. Hierzu zählen beispielsweise Informationen über sexuell übertragbare Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche. Ärzte sind verpflichtet, die Patienten zu fragen, ob sie solche Dokumente hochladen möchten. Sollte der Patient dies ablehnen, wird diese Entscheidung dokumentiert. Für genetische Untersuchungsergebnisse ist zudem eine schriftliche oder elektronische Zustimmung des Patienten notwendig.

Der Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Informationen ist ausschließlich Ärzten und medizinischem Fachpersonal gestattet, die diese Daten für die Behandlung benötigen. Weitere Details zur Verwaltung der ePA sind auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden (gesund.bund.de).

Chancen für Forschung und öffentliche Gesundheit

Die Gesundheitsdaten in der ePA haben nicht nur das Potenzial, die individuelle Gesundheitsversorgung zu verbessern, sondern können auch für die Forschung von großer Bedeutung sein. Diese Daten werden pseudonymisiert, das heißt, sie werden ohne persönliche Angaben wie Name und Adresse verwendet. Versicherte haben das Recht, der Bereitstellung ihrer Gesundheitsdaten für Forschungszwecke zu widersprechen, entweder über die ePA-App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Die Nutzung dieser Daten durch Forschungsinstitute erfolgt aufgrund gesetzlich festgelegter Kriterien, die von einem Forschungsdatenzentrum Gesundheit geprüft werden (bundesregierung.de).

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Die bevorstehenden Vorträge bieten eine hervorragende Gelegenheit, sich über die ePA zu informieren und ihre Funktionen sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten zu verstehen. Sie sind ein Schritt in eine digitale Zukunft, die das Gesundheitswesen revolutionieren könnte. Seien Sie dabei und bringen Sie Ihre Fragen mit!