Heute ist der 30.05.2026 und wir schauen nach Hamburg, genauer gesagt nach Hamburg-Nord. Hier gibt’s ein Thema, das für Bauherren von großer Bedeutung ist: die Kampfmittelprüfung von Baugrundstücken. Ein bisschen Historie gefällig? Im Boden befinden sich nach wie vor Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg, die besonders bei Bauarbeiten zur echten Gefahr werden können. Also, bevor die ersten Bagger anrollen, muss geklärt werden, ob der Baugrund frei von solchen unliebsamen Überraschungen ist.
Die Bauherren sind in der Verantwortung, sich bei der zuständigen Stelle zu informieren, ob ein Verdacht auf Kampfmittel besteht. Das geht ganz unkompliziert – der Antrag auf Gefahrenerkennung oder Luftbildauswertung kann online gestellt werden. Einmal eingereicht, sollte man innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung zur Kampfmittelbelastung erhalten, so sieht es die Kampfmittelverordnung vor. Doch hier hält die Realität nicht immer mit den Erwartungen Schritt. Im letzten Jahr dauerte die Bearbeitung im Schnitt etwa zehn Wochen, und dieses Jahr sind wir bereits bei elf Wochen angekommen.
Kampfmittelverordnung und ihre Folgen
Ein Blick auf die Zahlen offenbart ein besorgniserregendes Bild: In Hamburg-Nord wurden im Jahr 2025 lediglich 43 Prozent der Anträge innerhalb der vorgesehenen vier Wochen bearbeitet. Im Jahr 2023 waren es noch stolze 96 Prozent. Das geht nicht nur auf die Nerven, sondern führt auch zu weniger Planungssicherheit und höheren Kosten. CDU-Politiker Julian Herrmann hat dies erkannt und fordert vom Senat schnellere, verlässlichere und besser steuerbare Bauprozesse. Ein verständlicher Wunsch, denn Verzögerungen können für Bauherren verheerende Auswirkungen haben.
Für die Klärung des Kampfmittelverdachts gibt es zwei Möglichkeiten: Die erste ist die beantragte Gefahrenerkundung, bei der die zuständige Stelle relevante Luftbilder auswertet und historische Quellen durchforstet. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme zum Kampfmittelverdacht. Die zweite Möglichkeit, die Prüfung des Verdachtsflächenkatasters, ist eher für planerische Zwecke gedacht und liefert oft nur unvollständige Informationen. Und das ist nicht ideal, denn in nicht gekennzeichneten Bereichen gilt die Kampfmittelfrage als ungeklärt, was bedeutet, dass eine Gefahrenerkundung notwendig ist, bevor man mit den Arbeiten beginnen kann.
Die Rolle der Feuerwehr
Die Feuerwehr Hamburg spielt hier eine zentrale Rolle. Sie bewertet den Kampfmittelverdacht im gesamten Hamburger Staatsgebiet und ist dafür verantwortlich, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Laut der Kampfmittelverordnung muss vor Baumaßnahmen eine Auskunft bei der GEKV (Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht) eingeholt werden. Das Ganze kann ebenfalls online beantragt werden, und die Gebühren dafür sind nicht ohne: 114 Euro pro angefangene halbe Stunde und eine Abrechnungspauschale von 56 Euro. Die Durchlaufzeit für diese Auskünfte beträgt normalerweise vier Wochen, aber derzeit sind wir aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens bei etwa 18 Wochen angekommen.
Wer als Bauherr also plant, sollte sich gut vorbereiten und rechtzeitig die nötigen Schritte einleiten. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Sondierung gemäß der Kampfmittelverordnung zu beauftragen, die ohne vorherigen Antrag zulässig ist. Wenn dann doch ein Kampfmittel gefunden wird, kümmern sich die Experten des Kampfmittelräumdienstes um die Begutachtung und Entschärfung.
Klar ist: Die Kampfmittelproblematik ist kein Spaß und betrifft nicht nur die Bauherren, sondern auch die allgemeine Sicherheit in Hamburg. Die Stadt hat die Verantwortung, diese Themen ernst zu nehmen und die Prozesse zu verbessern. So bleibt für alle Beteiligten nur zu hoffen, dass die Bearbeitung der Anträge bald wieder schneller vonstattengeht – für ein reibungsloses Bauvorhaben ohne unerwartete Stolpersteine.