In Eimsbüttel ist die Stimmung aktuell angespannt – und das hat nichts mit dem Wetter zu tun. Die Nachbarschaftskneipe Contra in der Contastraße, ein beliebter Treffpunkt für Fußball-Fans seit 2014, musste ihren Außenbereich schließen. Der Grund? Ein Betreiberwechsel und eine Sammelklage von Anwohnern wegen Lärmbelästigung. Ja, das klingt schon nach einem echten Drama aus dem Nachbarschaftsleben! Im Juni erhielt das Bezirksamt Eimsbüttel eine detaillierte Sammelbeschwerde von acht Anwohnern, die ein Lärmprotokoll vorlegten, das die Polizei dazu brachte, die Nutzung der Außenflächen zu untersagen. Und das, obwohl der neue Betreiber noch keine Genehmigung für die Außengastronomie beantragt hatte. So viel Drama für ein bisschen Fußball und ein kühles Bier!

Die Stammgäste, darunter der leidenschaftliche Michael Büchner, ließen sich das nicht gefallen. Sie starteten eine Petition gegen das Verbot, denn während der Fußball-WM sind diese Außenplätze für die Einnahmen der Kneipe von entscheidender Bedeutung. Überraschenderweise haben über 600 Personen bis zum Redaktionsschluss die Petition unterschrieben. Das ist ein starkes Zeichen der Gemeinschaft! Das Bezirksamt erteilte dem Contra schließlich eine Sondernutzungserlaubnis – allerdings mit einem Widerrufsvorbehalt. Das heißt, die Auflagen bleiben hart: Sonntags und unter der Woche müssen die Außenplätze um 23 Uhr schließen, freitags, samstags und vor Feiertagen um 24 Uhr. Und Musik oder Fernseher draußen? Fehlanzeige! Kein WM-Zuschauer kann sich auf die Übertragung seiner Lieblingsspiele freuen, wenn die Regeln so hart sind.

Lärm und Nachbarschaft – ein ewiger Streit

Lärm ist ein häufiges Streitthema in Nachbarschaften, und die Contra-Geschichte ist da keine Ausnahme. Viele Eigentümer und Mieter sind sich nicht einmal der geltenden Ruhezeiten bewusst. Der Gesetzgeber erwartet keine völlige Stille, sondern Rücksichtnahme. Nach § 906 BGB müssen unwesentliche Beeinträchtigungen hingenommen werden, während wesentliche Lärmquellen, die nicht ortsüblich sind, durchaus problematisch werden können.

In Deutschland gelten gesetzliche Nachtruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr. Und während es in vielen Städten auch eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr gibt, ist das nicht bundesweit geregelt. Typische Lärmquellen sind dabei nicht nur Partys oder Musik, sondern auch alltägliche Geräusche, wie Kinderlärm oder Gartenarbeiten. Bei unzumutbarem Lärm haben Anwohner das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Das kann von einer Unterlassungsklage bis hin zu Schadensersatzforderungen reichen. Ein Beispiel aus Offenburg zeigt, wie ernst solche Lärmbelästigungen genommen werden können. Hier wurde ein Kläger verurteilt, Geräuscheinwirkungen über 40 dB(A) in der Nacht zu unterlassen. Das Gericht berücksichtigte dabei auch die Art des Gebiets und die Häufigkeit der nächtlichen Störungen. Man sieht, der rechtliche Rahmen ist da, aber die Durchsetzung ist oft ein Drahtseilakt zwischen Nachbarn.

Die Situation rund um die Contra-Kneipe spiegelt die Herausforderungen wider, mit denen viele Gaststätten und ihre Nachbarn konfrontiert sind. Ein schmaler Grat zwischen Geselligkeit und Ruhe. Und während die Stammgäste um ihre geliebte Außengastronomie kämpfen, bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickeln wird. Vielleicht führt die Petition ja zu einer Einigung, die alle Seiten berücksichtigt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!

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