Am Dienstag, dem 17. Februar 2026, fand im Bezirk Harburg eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle in fünf Friseurbetrieben statt, bei der diverse Behörden zusammenarbeiteten. An dieser Kontrolle waren das Bezirksamt Harburg, die Handwerkskammer Hamburg, die Friseurinnung, die Polizei, der Zoll und die Finanzverwaltung beteiligt. Ziel war es, die hygienischen und baulichen Zustände der Betriebe zu überprüfen sowie die Einhaltung handwerks- und gewerberechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Kontrollen konzentrierten sich insbesondere auf das Vorhandensein einer qualifizierten Betriebsleitung und die arbeitgeberseitigen Pflichten im Bereich der Sozialversicherung. Leider wurde in allen kontrollierten Geschäften Hygienemängel und teils bauliche Defizite festgestellt. Ein Barbershop musste aufgrund erheblicher baurechtlicher Mängel vorübergehend schließen, da diese auch den Brandschutz betreffen könnten. Ein weiterer Betrieb konnte zwar einer Schließung entgehen, jedoch wurde ein milderes Mittel zur Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände angewendet. Zu möglichen Verstößen in den Bereichen Sozialversicherung, Schwarzarbeit oder Steuerrecht äußerten sich die beteiligten Stellen nicht; die zuständigen Behörden sind dafür auskunftsberechtigt. Die festgestellten Mängel sollen weiterverfolgt und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden. Weitere Informationen zu dieser Kontrolle finden Sie in dem Artikel auf Harburg Aktuell.

Bundesweite Kontrollen und ihre Folgen

Nicht nur in Harburg, sondern auch bundesweit wird das Friseurhandwerk intensiv kontrolliert. Im April 2025 führte der Zoll eine großangelegte Kontrolle durch, bei der 334 Betriebe, darunter Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios, inspiziert wurden. Hierbei waren 30 Hauptzollämter und über 1.300 Einsatzkräfte im Einsatz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüfte die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie des Mindestlohngesetzes. Diese bundesweiten Kontrollen führten zu 194 eingeleiteten Strafverfahren, darunter über 20 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und 135 Fälle wegen illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Zudem müssen mehr als 730 weitere Fälle auf mögliche Verstöße überprüft werden, was auf Hinweise zu Mindestlohnbetrug und Sozialleistungsmissbrauch hinweist. Detaillierte Informationen hierzu sind in dem Bericht auf Handwerk.com zu finden.

Auswirkungen und Ausblick

Die Kontrollen im Friseurhandwerk könnten weitreichende Folgen haben. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, das Friseurhandwerk in den Katalog der Schwarzarbeitsbranchen aufzunehmen. Dies würde bedeuten, dass Mitarbeitende in Friseurbetrieben eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren hätten. Holger Stein, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, bezeichnete diese Ankündigung als „Meilenstein“ für den Schutz fairer Betriebe. Die laufenden Kontrollen und die mögliche Gesetzesänderung sind Teil eines umfassenderen Bestrebens, die Qualität und Fairness im Friseurhandwerk zu fördern.